Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Ausbildung und Schule
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie erfordert einen von der zuständigen Kammer registrierten Ausbildungsvertrag. Die Probezeit wird im Ausbildungsvertrag festgehalten und kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund oder bei Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf möglich.
Sollten Sie die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen kann die Ausbildung zu Beginn auf Antrag bei der zuständigen Kammer auf zwei Jahre verkürzt werden. Sogenannte „Verkürzer“ werden an der KSN in das zweite Ausbildungsjahr eingeschult.
Sie gehen wöchentlich an einem Tag zur Schule und alle 14 Tage an zwei Tagen.
Prüfungen
Nach ca. 15 Monaten Ausbildungszeit nehmen Sie an der Zwischenprüfung teil. Diese wird von der zuständigen Kammer durchgeführt. Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung, damit Sie an der Abschlussprüfung teilnehmen können.
Die schriftliche Abschlussprüfung wird zum einen in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde und zum anderen in den Bereichen
Geschäfts- und Leistungsprozesse, Rechtsanwendungen im Rechtsbereich, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde abgelegt. Die Ausbildung endet mit Bestehen und Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung durch die zuständige Kammer.
Die schriftlich erbrachten Leistungen in den Prüfungsbereichen gehen in das Berufsschulabschlusszeugnis ein. Am Ende der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse, das Berufsschulabschlusszeugnis und das Kammerzeugnis.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in beim Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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