1. Die Betriebswirtarbeit als Prüfungsleistung
Die Absolventen der Fachschule für Wirtschaft erstellen im zweiten Jahr (Fachstufe) eine schriftliche Hausarbeit (Betriebswirtarbeit = BWA). Dieses Merkblatt soll einen Überblick über wichtige Vorschriften und Rahmenbedingungen dieses Teils der Weiterbildung und der Abschlussprüfung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt" geben
1.1 Ziel und Bedeutung
Die Betriebswirtarbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit, die durch eine Präsentation ergänzt wird. Mit dieser Hausarbeit sollen die Fachschüler zeigen, dass sie komplexere betriebliche Problemstellungen unter Einsatz der bisher erworbenen theoretischen Kenntnisse und ihrer berufspraktischen Erfahrungen analysieren, strukturieren und selbständig lösen können. Die Fachschüler sollen nachweisen, dass sie im Sinne von Schlüsselqualifikationen wissenschaftspropädeutisch zu arbeiten vermögen sowie befähigt sind, fächerübergreifend zu denken, zu arbeiten und Arbeitsergebnisse angemessen zu präsentieren.
Die Arbeit bezieht sich auf eine konkrete betriebliche Fragestellung aus der Berufspraxis und ist fächerübergreifend angelegt. Sie soll sowohl einen betriebswirtschaftlichen als auch einen branchenbezogenen Schwerpunkt aufweisen.
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Fach "Betriebswirtarbeit" ist ein Kernfach. Die Note der Betriebswirtarbeit gilt als Anmeldenote. Das Thema der Arbeit und die erreichte Endnote werden in das Abschlusszeugnis aufgenommen. Bei Nutzung unerlaubter Hilfestellungen, bei Abgabe einer nicht selbst erstellten Arbeit oder bei gravierenden formalen Mängeln gelten die einschlägigen Vorschriften der Prüfungsordnung (Bewertung siehe Punkt 3.).
Verwendete Internetseiten müssen mit Adresse und Pfad in ausgedruckter Form der Arbeit beigefügt werden. Die BWA ist in zweifacher Ausfertigung und einmal auf CD gebrannt (nicht als pdf-Datei) abzugeben.
Als Literaturquellen müssen mindestens drei Fachbücher/Fachzeitschriften im Verzeichnis angegeben werden. Die ausschließliche Verwendung von Internetquellen wird nicht zugelassen.
2. Themenbearbeitung
2.1 Themenvergabe
Die Fachschüler wählen die Thematik ihrer Betriebswirtarbeit grundsätzlich selbst. Die konkrete Themenfestlegung erfolgt aber erst zu Beginn der Fachstufe sowie nach Beratung und Absprache mit dem gewählten Betreuungslehrer (siehe Zeitplan nach Punkt 2.3). Ein Anspruch auf die Betreuung durch einen bestimmten Lehrer/in oder die Bearbeitung eines bestimmten Themas besteht nicht. Bei personellen Engpässen weist die Schulleitung die Fachschüler den jeweiligen Betreuungslehrern/innen zu. Ebenso erhalten die Schüler, die nicht fristgerecht mit einem Betreuer ein Thema vereinbart haben, Thema und Betreuer/in durch die Schulleitung zugeteilt.
Die BWA kann auch als Gruppenarbeit im gegenseitigen Einverständnis ausgeführt werden. Dabei hat jeder Fachschüler seinen eigenen Teilbereich als Arbeit vorzulegen.
Die BWA darf für den Auftraggeber (= Unternehmen) mehr als 25 Textseiten umfassen. Für die Bewertung wird nach Absprache mit dem betreuenden Lehrer eine Kürzung des Seitenumfangs vorgenommen.
2.2 Beratung und Betreuung
Die Betreuung und Beratung durch den Betreuungslehrer/in erfolgt sowohl gruppenbezogen als auch individuell nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeine Hinweise zur Themenfindung, Themenbearbeitung und zur formalen Gestaltung der Betriebswirtarbeit erfolgt in der Regel in Präsenzveranstaltungen. Die individuelle Beratung erfolgt grundsätzlich in Einzelgesprächen.
2.3 Zeitplan
Zu Beginn der Fachstufe wird durch Aushang bzw. durch Absprachen mit den Betreuungslehrern der genaue terminliche Ablauf für die Erstellung der Betriebswirtarbeit festgelegt. Die Terminangaben beziehen sich vor allem auf folgende Sachverhalte:
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Wann
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Was
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Wer
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Wie
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| Nach dem 1. Halbjahr der Grundstufe |
Erstinformation über BW-Arbeit |
Schüler |
Merkblatt |
| ca. Mai |
Wahl Qualifikationsbaustein nach Vorstellung des Inhaltes |
Schüler |
Formblatt |
| zu Beginn des 2. Schuljahres |
Detaillierte Information über BW-Arbeit, Bekanntgabe der betreuenden Lehrer |
Schüler / Lehrer |
Pflichtveranstaltung, Aushang |
| nach ca. 6 Wochen |
Festlegung des Themas mit Arbeitstitel und des Beratungslehrers |
Schüler / Lehrer |
Schriftlich mit Anmeldebogen |
| nach ca. 9 Wochen |
Pflichtberatung, endgültige Festlegung des Themas |
Schüler / Lehrer / Schulleitung |
Anmeldebogen |
| Nach Absprache, ca. 4-Wochen-Turnus |
Beratungen |
Schüler / Lehrer |
Schriftliche Unterlagen des Fachschülers |
| Ca. zweite Woche nach Fastnacht
Siehe Aushang!
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Abgabe der BWA |
Schüler |
2 Exemplare in gebundener Form und auf CD gebrannt (nicht als pdf) |
| Bis 5 Tage vor schriftlicher FBW-Prüfung |
Bekanntgabe der BWA-Note |
Schüler / Lehrer / Schulleitung |
mündlich |
| Mündliche Prüfung
im Juni
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BWA-Präsentation zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung |
Schüler / Lehrer / Schulleitung / Prüfungsausschuss |
Mündliche Prüfungsleistung |
Der Abgabetermin der Betriebswirtarbeit ist unbedingt einzuhalten. Wird der Termin der Betriebswirtarbeit ohne triftigen Grund versäumt, kann keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen. Eine Verlängerung des Abgabetermins ist entsprechend der Prüfungsordnung nur in begründeten Ausnahmefällen durch vorherigen schriftlichen Antrag an die Schulleitung möglich.
2.4 Formvorschriften
Die Betriebswirtarbeit muss zwingend bestimmten formalen Ansprüchen bezüglich Umfang, Layout, Schriftbild usw. genügen. Der fortlaufende Textteil der Arbeit soll etwa 20 DIN A4-Seiten umfassen: 25 Textseiten dürfen nicht überschritten werden. Das Deckblatt, das Inhaltsverzeichnis, das Literaturverzeichnis sowie ein begrenzter, dem Thema angemessener Anhang zählen nicht mit.
Alle Seiten, mit Ausnahme des Deckblattes, sind fortlaufend zu nummerieren. Alle Blätter des Textteils sind 1 1/2-zeilig zu beschreiben (maximal 40 Zeilen pro Seite). Als Schriftart wird Arial 11 vorgegeben. Blocksatz mit automatischer Silbentrennung wird empfohlen. Der linke Rand sollte 2,0 cm, der rechte Rand 1,5 cm breit sein. Am oberen Blattrand sind 2,0 cm freizuhalten - in diesem Bereich steht (zentriert) die jeweilige Seitennummer - am unteren Blattende ca. 1,5 cm. Inhalt und Gestaltung des Deckblattes sind vorgegeben. Die Arbeiten müssen mit einem transparenten Foliendeckblatt und einer Kartonrückseite versehen werden. Diese werden von der Schule gestellt. Der Bindetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben (siehe Aushang). Gegen Unterschrift können Betriebswirtarbeiten ausgeliehen werden.
Die letzte Seite der Betriebswirtarbeit enthält die schriftliche Versicherung mit folgendem Wortlaut:
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Erklärung
Ich versichere, dass ich diese Betriebswirtarbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die zitierten Quellen und Hilfsmittel verwendet und alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen in der Arbeit den wissenschaftlichen Gepflogenheiten gemäß gekennzeichnet habe.
Mir ist bekannt, dass die BWA oder Teile von ihr im Rahmen des Bildungsauftrages der Fachschule der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Selbstverständlich habe ich die Fachschule von einem eventuell vorhandenen Sperrvermerk informiert, so dass diese Arbeit nicht öffentlich zugänglich gemacht und von der Fachschule unter Verschluss gehalten wird.
Ort, Datum - Unterschrift
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Bei sensiblen Themen (z.B. Personal) kann ein Sperrvermerk eingefordert werden. Dies ist spätestens bei der Abgabe der BWA bekannt zu geben.
3. Bewertung
Die BWA steht mit Thema und Note im Betriebswirtzeugnis. Die Anmeldenote setzt sich folgendermaßen zusammen:
BWA-Anmeldenote (ganze oder halbe Note) = Ergebnisbewertung der schriftlichen Ausarbeitung. Ein vorhergehendes Durchlesen durch die/den Betreuende/n findet nicht statt
3.1 Bewertung des Ergebnisses
Die Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung ist nach Form und Inhalt gewichtet (Form mit 20 bis 25 %, Inhalt mit 75 bis 80 %).
3.2 Bewertung der Präsentation als Prüfungsleistung
Eine gelungene Präsentation bedeutet, dass der Schüler seine BWA, deren Ergebnisse oder Einzelaspekte auf anschauliche und verständliche Weise unter angemessenem Medieneinsatz zusammenhängend vorstellt.
| • Die Präsentation (10 Min) findet im Rahmen der mündlichen Prüfung statt und wird durch ein Kolloquium (10 Min) ergänzt. Aus der Anmeldenote und der Note für die Präsentation incl. Kolloquium wird die Endnote gebildet. Die Anmeldenote zählt zweifach und die Präsentation einfach. |
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Beurteilungskriterien |
Max. Punkte |
erreicht |
| 1. |
Präsentation (max. 10 Min.) |
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| 1.1 |
Kommunikative Aspekte
u.a. Sprache, Ausdrucksfähigkeit, Blickkontakt, Sprechrichtung, Haltung, Auftreten, Erscheinungsbild, Sicherheit (freier Vortrag, Konzept, Manuskript), Flexibilität, Einhaltung der Zeit)
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10
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...
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| 1.2 |
Medial-methodische Aspekte
u.a. Angemessener Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Verständlichkeit, Motivation, Beherrschung der Medientechnik
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5
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...
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| 1.3 |
Fachliche Aspekte
u.a. Sachlogik des Vortrags, Inhaltliche Richtigkeit
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5
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...
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| 2. |
Kolloquium (5 10 Min.)
Kompetente Beantwortung von Fragen
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10
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...
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Gesamtpunkte: |
max. 30
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....
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Note der Präsentation: (einfach gewichtet) Ganze oder halbe Note: |
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...
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3.3
Der Fachschüler hat einen Anspruch auf Beratung und die Pflicht, den Betreuungslehrer Über den Fortgang der Bearbeitung seines Themas entsprechend der Absprachen zu informieren. Gegenstand der Betreuung ist auch die Art und Weise wie der Fachschüler sein Thema angeht, wie er seine Arbeit plant, organisiert und termingerecht abwickelt. Diese Tatbestände muss der Schüler auf Anforderung im Beratungsgespräch darlegen, begründen und ggf. durch geeignete Unterlagen wie z.B. Termin- und Arbeitspläne belegen können.
Die Beratung durch den Fachlehrer darf sich nicht negativ auf die Notenbildung auswirken. Ist allerdings die Fertigstellung der Betriebswirtarbeit durch den Schüler ohne fortwährende Hilfestellung durch den Betreuungslehrer nicht möglich, muss dies bei der Notenfindung berücksichtigt werden.
Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, wird das Betriebswirt-Zeugnis eingezogen. Erfolgt die Täuschungshandlung vor oder während der Prüfung, so muss der Fachschüler von der Prüfung ausgeschlossenen werden. Dies gilt als Nichtbestehen der Prüfung.
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