Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord

 

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  • Staatlich geprüfter Betriebswirt

    Die Fachschulen für Wirtschaft in Baden-Württemberg entsprechen einerseits einem deutlich sichtbaren und ständig zunehmenden Bedarf der Wirtschaft an mittleren Führungskräften, andererseits dem Verlangen junger Kaufleute nach einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildung als Voraussetzung besserer Existenzsicherung und beruflicher Aufstiegsmöglichkeiten.

    1. Bildungsziel
    2. Weiterbildungsgang
    3. Aufnahmebedingungen
    4. Aufnahmeverfahren
    5. Abschlussprüfung
    6. Fachhochschulreife
    7. Ausbildereignung
    8. Weiterbildungskosten
    9. Förderungsmöglichkeiten
    10. Unterbringung am Schulort
    11. Stundentafel (Vollzeit)
    12. Auskünfte
    13. Checkliste
    14. Betriebswirtarbeit
    15. Anmeldeformular

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    1. Bildungsziel

    Aufgabe der Fachschule für Wirtschaft ist die an der Praxis orientierte Weiterbildung für qualifizierte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Diese Weiterbildung baut in der Regel auf einer kaufmännischen Berufsausbildung und einer praktischen Berufserfahrung auf und soll die Allgemeinbildung vertiefen, das kaufmännische Grundwissen erweitern und ein an betrieblichen Funktionen oder Wirtschaftszweigen orientiertes gehobenes Fachwissen vermitteln.

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    2. Weiterbildungsgang

    Die Weiterbildung umfasst zwei Jahre und ist als Vollzeitunterricht in eine Grundstufe und in eine Fachstufe gegliedert.

    Der Unterricht in der Grundstufe beginnt jeweils im September und dient der Vertiefung und Erweiterung des kaufmännischen Grundwissens. Im ersten Halbjahr (01.09. - 31.01.) sind alle Fachschüler zur Probe aufgenommen. Wer die Probezeit (Notendurchschnitt 4,0) nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen.

    Zu den Unterrichtsfächern beachten Sie bitte die beigefügte

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    3. Aufnahmebedingungen

    Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule für Wirtschaft sind:
    1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
      U N D
    2. das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
      U N D
      1. die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
        O D E R
      2. die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren und eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens vier Jahren, wenn der Schulleiter in einem fachlich orientierten Gespräch unter besonderer Berücksichtigung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdeganges feststellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Fachschule genügt
        O D E R
      3. eine kaufmännische berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 40 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes (Externenprüfung)
        U N D

    3. bei ausländischen Bewerbern gute deutsche Sprachkenntnisse (Fachausdrücke der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre).
    4. Über Ausnahmen (z.B. Meister) entscheidet der Schulleiter.

    Absolventen des Kaufmännischen Berufskollegs II (Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistenten) erfüllen die Aufnahmevoraussetzzungen mit dem Nachweis einer auf die Abschlussprüfung folgenden kaufmännischen Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.

    Fachhochschulreife oder Hochschulreife können, wenn Ziff. 3 erfüllt ist, als fachliche Vorleistung bis zu einem Jahr auf die Dauer der Fachschule angerechnet werden.

    Allen Bewerbern, deren Schulabschluss länger zurückliegt bzw. deren Englisch-Kenntnisse aktivierungsbedürftig sind, wird der Besuch eines Englisch-Kurses vor dem Schuleintritt dringend empfohlen.

    Bewerber mit einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungssstand müssen fundierte Englisch-Kenntnisse mitbringen!

    Änderung: einschlägige Berufserfahrung beträgt ein Jahr. Eine langjährige Berufserfahrung ist bei der Bewerbung und dem Wiedereinstieg ins Berufsleben von großem Vorteil (Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt).

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    4. Aufnahmeverfahren

    Bitte stellen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit dem bei der Schule anzufordernden Vordruck und fügen Sie die dort verlangten Unterlagen vollständig bei. Besonders wichtig sind ein aktueller, lückenloser, mit genauen Zeitangaben versehener tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf; ebenso Nachweise über die kaufmännische Berufstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Diese sind durch ein Zeugnis oder eine Arbeitsbescheinigung des/der Arbeitsgeber(s) zu erbringen.

    Anmeldeschluss ist der 30. April für den Unterrichtsbeginn im September. Frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert.

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    5. Abschlussprüfung

    Das Weiterbildungsziel der Fachschule für Wirtschaft wird mit einer zentralen Abschlussprüfung erreicht, mit deren Bestehen die Bezeichnung

    "Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin"

    und

    die Fachhochschulreife

    erworben wird.

    Die Abschlussprüfung umfasst drei Teile:

    1. Schriftliche Prüfung:

    Handlungsfelder I – III jeweiliges Handlungsfeld als Schwerpunkt, es kann auf Grundlagen anderer Handlungsfelder übergegriffen werden, Inhalte beider Jahre
    Handlungsfeld III 1 Pflichtaufgabe           120 Min. (keine DV)
    Handlungsfeld I + II

    2 von 3 Aufgaben (Schülerwahl) je 90 Min.,                                 Pflicht: je eine Aufgabe aus I und II

    Profilbereich 240 Min. (Inhalte beider Jahre)
    Englisch 120 Min. (Inhalte beider Jahre)

    Hörverstehen, Leseverstehen, Produktion, Mediation

    Bei Abschluss mit Note (4,0 und besser) Zeugnisbemerkung GER B 2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen Niveau B 2).

    Bei zusätzlicher freiwilliger mündlicher Prüfung (im Rahmen der mündlichen Prüfung FBW) gibt es das KMK-Fremdsprachenzertifikat Stufe III mit Punkteausweis (es muss schriftlicher und mündlicher Teil bestanden werden).


    2. Mündliche Prüfung:

    Sie ist abhängig vom Ergebnis der schriftlichen Leistungen (Inhalte beider Jahre).

    Deutsch/Betr. Kom. evtl. mündliche Prüfung Anmeldenote
    Mathematik evtl. mündliche Prüfung Anmeldenote
    Alle Handlungsfelder,

    Profilbereich,

    Englisch

    evtl. mündliche Prüfung s. u.
    Projektmanagement keine mündliche Prüfung Jahresleistung = Endnote
    Qualifikationsbausteine keine mündliche Prüfung Jahresleistung = Endnote

    Ermittlung der Prüfungsergebnisse:

    (Anmeldenote einfach + schriftliches Ergebnis doppelt) : 3 = Endnote

    (Anmeldenote einfach + schriftliches Ergebnis einfach + mündliches Ergebnis einfach) : 3 = Endnote

    (Anmeldenote einfach + mündliches Ergebnis doppelt) : 3 = Endnote


    3. Präsentation der Betriebswirtarbeit mit Kolloquium:

    (Anmeldenote doppelt + Ergebnis der Präsentation mit Kolloquium einfach) : 3 = Endnote


    Auszug aus der Betriebswirt-VO:                                                                              

    § 4 Maßgebende Fächer, Halbjahreszeugnis

    (1) Als maßgebende Fächer gelten die in der Stundentafel ausgewiesenen Fächer, die Handlungsfelder des Kernbereichs Betriebswirtschaft (im Folgenden: Handlungsfelder) und der Profilbereich.

    (2) Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. In diesem Zeugnis sind Noten für mindestens vier Handlungsfelder, für die übrigen Fächer mit Ausnahme des Fachs Betriebswirtarbeit sowie für den vom Schüler gewählten Profilbereich auszuweisen.

    (3) Die Inhalte des Fachs Projektmanagement werden integrativ in den Handlungsfeldern vermittelt.

    § 15 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten

    (2) Für die Prüfung werden in allen maßgebenden Fächern Anmeldenoten in Gestalt ganzer Noten gebildet, die aus den während beider Schuljahre erbrachten Einzelleistungen zu ermitteln sind.

    Vierter Abschnitt – Ordentliche Abschlussprüfung

    § 17 Schriftliche Prüfung

    (2) Schriftliche Prüfungsarbeiten sind zu fertigen im Fach Englisch mit einer Arbeitszeit von 120 Minuten. In den Handlungsfeldern I - III mit einer Arbeitszeit von insgesamt 300 Minuten, im Profilbereich mit einer Arbeitszeit von 240 Minuten.

    Eine evtl. mündliche Prüfung hängt von den schriftlichen Prüfungsergebnissen ab. Nicht schriftlich geprüfte Fächer können mündlich geprüft werden. In mindestens einem Fach wird mündlich geprüft.

    Betriebswirtarbeit: Anmeldenote (doppelt) + Ergebnis  der Präsentation mit Kolloquium (einfach).

    Die Ermittlung des Prüfungsergebnisses erfolgt entsprechend der Regelung im § 19 Betriebswirt-Verordnung, mit der Maßgabe, dass die Abschlussprüfung in jedem Fall nicht bestanden ist, wenn das Profilfach schlechter als "ausreichend" bewertet wird.

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    6. Fachhochschulreife

    Mit bestandener Betriebswirtprüfung wird automatisch die Fachhochschulreife vergeben. Die Fachhochschulreife wird in allen Bundesländern anerkannt.

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    7. Ausbildereignung

    Bei genügender Teilnehmerzahl wird ein Kurs im Rahmen des Qualifikationsbausteines durchgeführt.

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    8. Weiterbildungskosten

    Die Lehrgangsgebühren betragen lt. Gemeinderatsbeschluss z.Zt. 275,00 € je Halbjahr. Hinzu kommen 25,00 € Materialgeld je Halbjahr (praktische Übungen und Unterrichtsmaterialien). Änderungen dieser Beträge sind möglich. Mit der Bewerbung verpflichten sich die Interessenten zur Zahlung dieser Beträge jeweils fristgerecht zum 01.09. und 01.02. des Schuljahres.

    Für Lernmittel ist je Schuljahr ein Betrag von ca. 300,00 € aufzuwenden.

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    9. Förderungsmöglichkeiten

    Über Förderungsmöglichkeiten können grundsätzlich nur die BAföG-Stellen der Städte bzw. Landkreise Auskunft geben ("Schüler-BAföG" und "Meister-BAföG"). BAföG-Bescheinigungen dürfen von uns erst nach Schulantritt ausgestellt werden.

    Nach § 11 Abs. 2 AFBG wird die Förderung von Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht tatsächlich begann und endet mit Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht abgehalten wurde.

    Informationen zur BAföG-Förderung finden Sie hier:

    Es gibt zudem die "Begabtenförderung berufliche Bildung", für die die Kammern zuständig sind.

    Das Arbeitsamt fördert die Ausbildung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt" nur noch, wenn es sich um eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme handelt.

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    10. Unterbringung am Schulort

    Die Schule kann Unterbringungsmöglichkeiten weder zur Verfügung stellen noch vermitteln, stellt aber für Suchanzeigen die Anschlagfläche am Schwarzen Brett gerne zur Verfügung.

    Der Schule ist eine Mensa mit Kiosk angeschlossen. In der Mensa kann zwischen mehreren warmen Mittagessen gewählt werden. Der Kiosk bietet durchgehend Snacks und Getränke an.

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    12. Auskünfte

    Weitere Informationen können Sie per eMail erhalten über:
    • Eckhard.Zietemann@Stuttgart.de

    und/oder telefonisch.

    Weitere Informationen zur Fachschule für Wirtschaft:

    • Betriebswirt auch an der Ludwig-Erhard-Schule Pforzheim (Gesundheitsökonomie und internationales Management)

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    Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord, Heilbronner Straße 155, 70191 Stuttgart, Tel: 0711 25779-0, Fax: 0711 25779-20
    Geändert am: Montag, 13. Februar 2012
    Thomas Pfaff (eMail: thomas.pfaff@ksn-stuttgart.de )