Nach 3 Jahren wird die Abschlussprüfung abgelegt.
In der Schulabschlussprüfung werden außer Datenverarbeitung und Religion alle anderen Fächer schriftlich geprüft.
Für die Kammerprüfung vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer werden die Noten der schriftlichen Schulprüfung übernommen (außer Deutsch und Gemeinschaftskunde).
Von der Kammer wird zusätzlich eine Prüfung in Fachbezogener Informationsverarbeitung am PC abgenommen (Anwendung eines Textverarbeitungsprogramms und einer Anwaltssoftware).
Den Abschluss bildet die mündliche Prüfung vor der jeweiligen Kammer.
Die Ausbildung endet nach dem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung, also am Tag der mündlichen Prüfung.