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Patentanwaltsfachangestellte/r
- Tätigkeit
- Ausbildungsgang
- Verkürzungsmöglichkeiten
- Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Tätigkeit
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Patentanwaltsfachangestellte erhalten ihre praktische Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei.
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Da die Schülerzahlen zu klein sind, um eigene Fachklassen zu bilden, nehmen Patentanwaltsauszubildende am Fachunterricht für
Rechtsanwaltsfachangestellte teil.
2. Ausbildungsgang
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Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
- Die ersten vier Monate der Ausbildung sind Probezeit.
- Am Ende des 1. Jahres gibt es das erste Schulzeugnis (dann jedes halbe Jahr).
- Nach ca 1 1/2 Jahren nehmen die zuständigen Kammern eine schriftliche Zwischenprüfung ab (meist im September).
- Nach 3 Jahren wird die Abschlussprüfung abgelegt.
In der Schulabschlussprüfung werden außer Datenverarbeitung und Religion alle anderen Fächer schriftlich geprüft.
Für die Kammerprüfung vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer werden die Noten der schriftlichen Schulprüfung übernommen (außer Deutsch und Gemeinschaftskunde). Von der Kammer wird zusätzlich eine Prüfung in Fachbezogener Informationsverarbeitung am PC abgenommen (Anwendung eines Textverarbeitungsprogramms und einer Anwaltssoftware).
Den Abschluss bildet die mündliche Prüfung vor der jeweiligen Kammer.
Die Ausbildung endet nach dem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung, also am Tag der mündlichen Prüfung.
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Einen Mittleren Bildungsabschluss (9 + 3) können Schüler ohne mittlere Reife durch die erfolgreiche Berufsausbildung erwerben.
Vorraussetzungen sind: 1. Berufsschulabschlusszeugnis mit Durchschnittsnote von mind. 3,0
2. Erfolgreicher Abschluss eine Berufsausbildung (Note spielt keine Rolle)
3. fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in aufeinander folgenden Klassenstufen mit mindestens der Note "ausreichend".
3. Verkürzungsmöglichkeiten:
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Wer die Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt, kann einen zweijährigen Ausbildungsvertrag abschließen.
- Wer im 1. Ausbildungsjahr sehr gute Leistungen erzielt (Note 1,5 in den Fächern Verfahrensrecht, Rechtslehre, Wirtschaftslehre und Rechnungswesen),
kann zum Ende des ersten Schuljahres einen Verkürzungsantrag auf zwei Jahre stellen. Ausbilder, Berufsschule und Kammer müssen zustimmen.
Die Schüler/innen werden dann in eine Kurzzeitklasse versetzt.
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Rechtsanwaltsfachangestellte können die Ausbildung (binnen 3 Jahre nach ihrer erfolgreichen Erstausbildung) ebenfalls auf 2 Jahre verkürzen. Bei mindestens ausreichenden Noten werden die in der ersten Ausbildung erreichten Leistungen von der Patentsanwaltskammer
auf Antrag anerkannt. Damit entfällt der allgemeine Berufsschulunterricht und es wird nur noch der Fachkundeunterricht der Kammer (ebenfalls an der KSN) im 14-tägigem Rhythmus halbtägig besucht.
4. Weiterbildungsmöglichkeiten:
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Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in an der Fachschule für Betriebswirtschaft (2 Jahre)
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Rechtsfachwirt an der Württ. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (berufsbegleitend)
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