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Notarfachangestellte/r
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- Weiterbildungsmöglichkeiten
1. Tätigkeit
2. Ausbildungsgang
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Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
- Die ersten vier Monate der Ausbildung sind Probezeit.
- Am Ende des 1. Jahres gibt es das erste Schulzeugnis (dann jedes halbe Jahr).
- Nach ca 1 1/2 Jahren nimmt die Notarkammer eine schriftliche Zwischenprüfung ab (meist im November).
- Nach 3 Jahren wird die Abschlussprüfung abgelegt.
In der Schulabschlussprüfung werden außer Datenverarbeitung und Religion alle anderen Fächer schriftlich geprüft.
Für die Kammerprüfung vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer werden die Noten der schriftlichen Schulprüfung übernommen (außer Deutsch und Gemeinschaftskunde).
Von der Kammer wird zusätzlich eine Prüfung in Fachbezogener Informationsverarbeitung am PC abgenommen (Anwendung eines Textverarbeitungsprogramms und einer Anwaltssoftware.
Den Abschluss bildet die mündliche Prüfung vor der Notarkammer.
Die Ausbildung endet nach dem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung, also am Tag der mündlichen Prüfung.
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Einen Mittleren Bildungsabschluss (9 + 3) können Schüler ohne mittlere Reife durch die erfolgreiche Berufsausbildung erwerben.
Vorraussetzungen sind: 1. Berufsschulabschlusszeugnis mit Durchschnittsnote von mind. 3,0
2. Erfolgreicher Abschluss eine Berufsausbildung (Note spielt keine Rolle)
3. fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in aufeinander folgenden Klassenstufen mit mindestens der Note "ausreichend".
3. Verkürzungsmöglichkeiten:
4. Weiterbildungsmöglichkeiten:
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Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in an der Fachschule für Betriebswirtschaft (2 Jahre)
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Rechtsfachwirt/in bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (berufsbegleitend)
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Leitender Notarmitarbeiter
Berufsbegleitender Fernlehrgang der Notarkasse Leipzig mit Präsenzphasen, Dauer: 2 Jahre Weiter Informationen bei der Ländernotarkasse, Springerstraße 8,
04105 Leipzig, Tel.: 0341 59081-18 oder im Internet: www.laendernotarkasse.de
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