Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord

 

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  • Notarfachangestellte/r

    1. Tätigkeit
    2. Ausbildungsgang
    3. Verkürzungsmöglichkeiten
    4. Weiterbildungsmöglichkeiten
    5.  


      1. Tätigkeit

      • Notarfachangestellte erhalten ihre praktische Ausbildung bei einem zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notar (sog. Nur-Notar), die theoretische Ausbildung begleitend in der Berufsschule. Angestellte bei beamteten Notaren in Baden-Württemberg haben eine Ausbildung als Justizangestellte.

        An der Kaufmännischen Schule Stuttgart-Nord befindet sich die Landesfachklasse für Baden-Württemberg (d.h. nur hier ist die schulische Ausbildung möglich).

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      2. Ausbildungsgang

      • Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
      • Die ersten vier Monate der Ausbildung sind Probezeit.
      • Am Ende des 1. Jahres gibt es das erste Schulzeugnis (dann jedes halbe Jahr).
      • Nach ca 1 1/2 Jahren nimmt die Notarkammer eine schriftliche Zwischenprüfung ab (meist im November).
      • Nach 3 Jahren wird die Abschlussprüfung abgelegt.

        In der Schulabschlussprüfung werden außer Datenverarbeitung und Religion alle anderen Fächer schriftlich geprüft.

        Für die Kammerprüfung vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer werden die Noten der schriftlichen Schulprüfung übernommen (außer Deutsch und Gemeinschaftskunde).

        Von der Kammer wird zusätzlich eine Prüfung in Fachbezogener Informationsverarbeitung am PC abgenommen (Anwendung eines Textverarbeitungsprogramms und einer Anwaltssoftware.

        Den Abschluss bildet die mündliche Prüfung vor der Notarkammer.

        Die Ausbildung endet nach dem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung, also am Tag der mündlichen Prüfung.

      • Einen Mittleren Bildungsabschluss (9 + 3) können Schüler ohne mittlere Reife durch die erfolgreiche Berufsausbildung erwerben.

        Vorraussetzungen sind:

        1. Berufsschulabschlusszeugnis mit Durchschnittsnote von mind. 3,0

        2. Erfolgreicher Abschluss eine Berufsausbildung (Note spielt keine Rolle)

        3. fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in aufeinander folgenden Klassenstufen mit mindestens der Note "ausreichend".

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      3. Verkürzungsmöglichkeiten:

      • Wer die Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt, kann einen zweijährigen Ausbildungsvertrag abschließen.
      • Wer im 1. Ausbildungsjahr sehr gute Leistungen erzielt (Note 1,5 in den Fächern Verfahrensrecht, Rechtslehre, Wirtschaftslehre und Rechnungswesen), kann zum Ende des ersten Schuljahres einen Verkürzungsantrag auf zwei Jahre stellen. Ausbilder, Berufsschule und Kammer müssen zustimmen.

        Die Schüler/innen werden dann in eine Kurzzeitklasse versetzt.

      • Ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte können die Ausbildung ebenfalls auf 2 Jahre verkürzen. Die in der Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten er-reichten Leistungen werden von der Notarkammer auf Antrag anerkannt. Damit entfällt der größere Teil des Berufsschulunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in der Berufsschule nur noch den Fachkundeunterricht von wöchentlich 4 Stunden.

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      4. Weiterbildungsmöglichkeiten:

      • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in an der Fachschule für Betriebswirtschaft (2 Jahre)
      • Rechtsfachwirt/in bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (berufsbegleitend)
      • Leitender Notarmitarbeiter

        Berufsbegleitender Fernlehrgang der Notarkasse Leipzig mit Präsenzphasen, Dauer: 2 Jahre

        Weiter Informationen bei der Ländernotarkasse, Springerstraße 8, 04105 Leipzig, Tel.: 0341 59081-18 oder im Internet: www.laendernotarkasse.de

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    Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord, Heilbronner Straße 155, 70191 Stuttgart, Tel: 0711 25779-0, Fax: 0711 25779-20