Startseite
Anmeldeformulare
Ansprechpartner
Linksammlung
Berufliche Schulen
Kontakt
Lageplan
Partnerschule USA
Schulprojekte
Kammern
Termine & Zeiten
Impressum
|
Ausbildungsberufsbild Automobilkaufmann / -kauffrau
gemäß § 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/-kauffrau
vom 26.5.1998
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Der Ausbildungsbetrieb
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
- Berufsbildung
- Betriebsorganisation
- Personalwirtschaft?
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
2. Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
- Arbeitsorganisation
- bürowirtschaftliche Abläufe
- Information und Kommunikation
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft
- Datenschutz und Datensicherheit
3. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Betriebs- und Branchenkennzahlen
- Buchführung
- Kostenrechnung
- Kalkulation
- Statistik
4. Markt und Vertrieb
- Vertriebsbeziehungen
- Fahrzeuge
- Einkauf und Beschaffung
- Lagerwirtschaft
- Marketing
- Vertrieb
5. Finanzdienstleistungen
- Finanzierung
- Versicherungen
- zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen
6. Serviceleistungen
- Kundendienst
- Gewährleistungen
- amtliche Fahrzeugüberwachung
- technischer Kundendienst, Werkstatt
- Teile und Zubehör
- betriebsbezogene Aufgaben des Umweltschutzes
7. Betriebsspezifische Dienstleistungen (hieraus ein Gebiet)
- Flottenmanagement
- Kommunikationseinrichtungen
- Fahrzeugvermietung
|
|