Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord

 

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  • Steuerfachangestellte/r

    1. Tätigkeiten
    2. Ausbildungsgang
    3. Lehrplanübersicht
    4. Anmeldung zum Berufsschulunterricht

     


    1. Tätigkeiten

    Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und vereidigte Buchprüfer beraten ihre Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

    Dabei werden sie von Fachangestellten in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen unterstützt. Sie sind qualifizierte Mitarbeiter und bearbeiten Steuererklärungen und prüfen eingegangene Steuerbescheide auf eventuelle Unstimmigkeiten.

    Gegebenenfalls erheben sie innerhalb der zulässigen Fristen Einspruch. Sie erledigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und oftmals die gesamte Buchführung für die betreuten Unternehmen bis zur Vorbereitung des Jahresabschlusses, der abschließenden Ertrags- und Verlustberechnung eines Unternehmens.

    Zur Erledigung dieser Aufgaben sprechen und korrespondieren sie mit Mandanten, Mitarbeiten der Finanzbehörde und anderer Institutionen, nutzen die Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung und beachten die Änderungen im gesamten Steuer- und Finanzrecht.

    Die Mandanten sind Auftraggeber aus Industrie, Handel, Handwerk, freien Berufen und dem sonstigen Dienstleistungsbereich sowie Arbeitnehmer.

    Im Rahmen dieses vielseitigen Tätigkeitsfeldes ist es Aufgabe der Steuerfachangestellten, einmalige oder laufende Vorgänge je nach Schwierigkeitsgrad zu erledigen, entschei-dungsreif vorzubereiten oder unter Anleitung und Aufsicht zu bearbeiten.

    Steuerfachangestellten haben die Möglichkeit, sich auch ohne ein Hochschulstudium zu Steuerberatern weiterzubilden.

    Zur Information: Blätter zur Berufskunde "Fachangestellt(e)r in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen", 1-X A 203).

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    2. Ausbildungsgang

    Grundsätzlich beträgt die Ausbildung für Absolventen der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien 3 Jahre.

    Berufsschulpflichtig sind gemäß §§ 77 und 78 Schulgesetz alle Schulabgänger einer auf der Grundschule aufbauenden Schule, die zu dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis begonnen, ist der Auszubildende bis zum Abschluss der Berufsausbildung berufsschulpflichtig. Wer ein Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt, ohne berufsschulpflichtig zu sein, kann die Berufsschule bis zum Abschluss mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen besuchen.

    Mit Wirkung zum 1. März 1997 wurde das Jugendarbeitsschutzgesetz dahingehend geändert, dass volljährige Auszubildende vor und nach der Berufsschule am gleichen Tag auch noch im Betrieb beschäftigt werden können. Vor einem vor neun Uhr beginnenden Unterricht darf ein Berufsschulpflichtiger jedoch weiterhin nicht beschäftigt werden.

    Der Unterricht an den Kaufmännischen Berufsschulen umfasst:

    die Grundstufe (mit Steuerfachunterricht): 1. Berufsschuljahr

    die Steuerfachklasse I: 2. Berufsschuljahr

    die Steuerfachklasse II: 3. Berufsschuljahr

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    3. Lehrplanübersicht

    Die Ausbildung an der Berufsschule zeigt die nachfolgende Übersicht Steuerfachangestellte:

     
    Allgemeine Wirtschaftslehre
    1. Schuljahr  
    rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
    Rechtliche und soziale Rahmenbedingungen menschlicher Arbeit im Betrieb
    2. Schuljahr

     Fortsetzung ....
    3. Schuljahr
    Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft
    Grundzüge der Wirtschaftspolitik
    Spezielle Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
    1. Schuljahr
    Einkommensteuer (bis Einkünfte ermitteln)
    Umsatzsteuer
    Rechnungswesen (bis Hauptabschlussübersicht)
    2. Schuljahr
    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Verlusten
    Grundlagen der Abgabenordnung
    Lohnsteuer, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen und Buchungen im Personalbereich
    Kinder im EStG, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
    Handelsrechtliche, steuerrechtliche und buchhalterische Behandlung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
    Umsatzsteuer
    Gewerbesteuer und andere betrielbliche Steuern
    3. Schuljahr
    Bewertung nach Handels- und Steuerrecht (Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen)
    Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
    Umsatzsteuer
    Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
    Körperschaftsteuer und Abschluss einer GmbH
    Datenverarbeitung
    1. Schuljahr
    kein Unterricht
    2. Schuljahr
    Beschaffung von Daten, Arbeiten mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
    3. Schuljahr
    Grafische Aufbereitung von Daten
    Arbeiten mit Datenbankprogrammen
    Textverarbeitung
    nur 1. Schuljahr
    Integrative Textverarbeitung
    Ergänzende Allgemeine Wirtschaftslehre
    1. Schuljahr
    Handels- und Gesellschaftsrecht
    2. Schuljahr
    Fortsetzung ....
    Investition und Finanzierung
    Ergänzende Spezielle Wirtschaftslehre
    3. Schuljahr
    Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Auszubildende, die in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine verkürzte Ausbildungsdauer absolvieren, werden in der Berufsschule sofort in die zweite Klasse aufgenommen, d. h., ihnen wird insbesondere der steuerrechtliche Unterrichtsstoff des ersten Schuljahres durch die Schule nicht vermittelt.

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    4. Anmeldung zum Berufsschulunterricht

    Die Einzugsbereiche der Kaufmännischen Berufsschule in Stuttgart sind:
    Leonberg, Böblingen, Schorndorf, Waiblingen, Backnang, Sindelfingen und Herrenberg.

    Die Anmeldung zur Berufsschule sollte insbesondere wegen der Einteilung der Berufsschulfachklassen möglichst frühzeitig erfolgen.

    Anmeldeformulare sind unter folgender Adresse zu erhalten:
    Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord
    Heilbronner Str. 155
    70191 Stuttgart

    Telefon (07 11) 2 57 79 - 0
    Telefax (07 11) 2 57 79 - 20

    Anfragen auch per eMail an Herrn StD Eckhard Zietemann:

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    Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord, Heilbronner Straße 155, 70191 Stuttgart, Tel: 0711 25779-0, Fax: 0711 25779-20